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Coronavirus SARS-CoV-2

Wegen der SARS-CoV-2 Epidemie sind uns einige Einschränkungen auferlegt. Wir möchten in diesem Rahmen trotzdem sportliche Aktivitäten anbieten.

Wir bitten alle Vereinsfreund*innen, die Regeln genau zu befolgen, damit alle den Vereinssport genießen können.

Stand: Coronaverordnung des Landes Niedersachsen vom 24.02.2022.

gilt ab dem 04.03.2022

Hygienekonzept

Hallensport

Nordic Walking

     

keine Beschränkungen

Mindestabstand von 1,5 Meter

beim Versammeln am Treffpunkt und während des Trainings

muss nur getragen werden, wenn der Abstand nicht gegeben ist

   

   

bitte nach betreten der Halle die Hände desinfizieren.
Die Oberflächen sind nach jedem Training zu desinfizieren.

  

  

Mundschutz -> FFP2 Maske

Desinfektion

sind geöffnet

Achtung: bei der Wassergymnastik herrscht ein anderes Hygienekonzept. Bitte setzte dich für mehr Information mit der Geschäftsstelle in Kontakt.

   

Kontaktsport

ist möglich

Umkleiden und Duschen

Zwischen dem 6. und 14. Lebensjahr genügt eine Textil- oder OP-Maske!
Von der 2G- und 3G-Regelung sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest besitzen, welches bestätigt, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können ausgenommen. Letztere müssen aber den Nachweis eines negativen Corona-Testes vorweisen (vgl. Nds.-Coronaverordnung §8b Abs. 6)
Es gilt die 2G- Regelung für Zuschauende, ebenfalls auch die FFP2-Masken-Pflicht; am Platz können die Masken abgenommen werden

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